3. Ärztlicher Befund (A) – 3.06. Photographie (Ph)
Die standardisiert angefertigten Photographien dienten der nachträglichen Konstitutionsbeurteilung nach Kretschmar. Sie wurden über den gesamten Untersuchungszeitraum von Probanden aller Kohorten in stets gleicher Weise angefertigt. Jährlich wurden 5 bis 7 Bilder geschossen, bei dem die Probanden nur standardisierte Unterwäsche trugen und dabei aus mindestens den folgenden verschiedenen Positionen fotografiert wurden: Vorderseite, Profil rechts, Rückseite, beim Ballfangen, von Plattform springend. In manchen Fällen wurde zusätzlich ein Zivilbild, d. h. ein Bild in normaler Bekleidung angefertigt. In den Anleitungen ist vermerkt, dass Röntgenbilder angefertigt werden sollten. […]